Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Bauherrenschutz
Beschreibungen des Begriffes:

Bauherrenschutz

Der Verband Privater Bauherren (VPB) ist ein Verbraucherverband, der sich ganz dem Bauherrenschutz verschrieben. Unsere unabhängigen, bundesweit tätigen Baugutachter stehen unseren Mitgliedern in fast allen größeren Städten und Regionen zur Verfügung. Der VPB setzt sich bei allen am Bau beteiligten Stellen, in der Politik, in der Wirtschaft und in baujuristischen Kreisen für den Bauherrenschutz ein und betreibt dazu umfangreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Zum Bauherrenschutz gehört dabei die Beratung und Betreuung unserer Mitglieder in allen Fragen des Grunderwerbs, des Kaufs von Alt- und Neubauten, der Sanierung und des Bauens allgemein. Zu den klassischen Leistungen unserer Baufachleute gehören Beratungen bei den ersten Planung, beim Abschluß der Bau- bzw. Kaufverträge sowie bei der Mängelerkennung und Mängelbeseitigung. Der Bauherrenschutz umfasst nach unserem Verständnis aber auch die Kontrolle des gesamten Bauverlaufs, aller Termine und aller Abrechnungen.

Die vom VPB ausgewählten Bauexperten arbeiten absolut firmen- und produktneutral und sind keinerlei Interessensgruppen verpflichtet. Im VPB-Netzwerk arbeiten ausschließlich freiberuflich tätige Experten. Sie sind eigenverantwortlich tätig und haften persönlich. Die Mitgliedschaft im VPB als Garant für Bauherrenschutz steht allen privaten Bauherren in Deutschland offen.


Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
Bauberatung - Baubegleitung - Baubegutachtung - Bauabnahme - Verbraucherverband - Pfusch am Bau - Verbraucherschutz - Bauinspektion

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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