Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Beurkundungsverfahren
Beschreibungen des Begriffes:

Beurkundungsverfahren

Seit 1. Oktober 2013 gilt das "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren". Der Gesetzgeber schützt mit dem Gesetz Käufer von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen vor übereilten Beurkundungen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes muss der Notar dem Käufer 14 Tage vor einem notariellen Beurkundungstermin alle Vertragsunterlagen für den Immobilienkauf übergeben, damit der Käufer sie in Ruhe prüfen kann. Diese Regelung gilt aber nur beim Kauf vom kommerziellen Anbieter, also etwa bei Schlüsselfertigobjekten. Die Regelung greift nicht, wenn ein Privatmann eine Immobilie von einem anderen Privatmann kauft. Nutzen Sie aber auch hier die Bedenkzeit für Beratung vom Fachmann.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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