Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Eigentumswohnung
Beschreibungen des Begriffes:

Eigentumswohnung

Wer eine Eigentumswohnung kauft, der erwirbt nicht einfach ein Haus auf der Etage, sondern er kauft sich in ein bestehendes Kollektiv ein. Der Kauf einer Eigentumswohnung ist, rein rechtlich betrachtet, vor allem der Kauf eines Grundstücksanteils – mit dem das Sondereigentum an der Wohnung untrennbar verbunden ist. Auf diesem Grundstück steht ein Haus, das die Eigentümer gemeinschaftlich besitzen. Mit dem Erwerb der Eigentumswohnung wird der Käufer automatisch Mitglied der sogenannten Eigentümergemeinschaft, einer organisierten Versammlung, in der alle Miteigentümer grundsätzlich gleiches Stimmrecht haben; ganz oft ist das Stimmrecht aber nach den Miteigentumsanteilen gewichtet, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind. Außerdem sind die Stimmen öfter nach Sondereigentumseinheiten gewichtet. In beiden Fällen können wenige größere Eigentümer, mitunter sogar ein einziger, die Verwaltung der Immobilie in der Eigentümerversammlung dominieren. Das kann zum Beispiel der Bauträger sein, der die Anlage gebaut, aber erst einige Wohnungen veräußert hat. Die Eigentümergemeinschaft unterliegt besonderen Regeln, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert sind, und die für Laien manche ungewohnte Überraschung bringen können. Damit der Kauf der Eigentumswohnung kein Reinfall wird, sollten sich Kaufinteressenten vorab mit den Besonderheiten der Wohnform „Eigentumswohnung“ beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im VPB-Leitfaden und Ratgeber zum Thema "Die Eigentumswohnung".

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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